Herzlich willkommen!
Die folgende Seite informiert Sie umfänglich über meine Allgemeinmedizinisch-Internistische Praxis.
Wir sind Weiterbildungsstätte für Assistenzärzte/ärztinnen und Ausbildungsstätte für medizinische Praxisassistentinnen.
Kontakt
Telefon
+41 44 720 10 30
+41 44 720 10 33
Fax
+41 44 720 10 16
E-Mail
lemis.kravecz@hin.ch
Adresse
Alte Landstrasse 136
8800 Thalwil
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
7.30-12.00 Uhr und 13.15 bis 17.00 Uhr
Donnerstag
7.30-12.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage geschlossen.
In dringenden Notfällen wenden Sie sich an das Ärztefon 0848 33 66 55.
Kommen Sie im Krankheitsfall bitte nicht ohne Voranmeldung in die Praxis, damit schützen Sie sich und Andere!
Wir führen keine medizinische Online-Beratung durch.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Terminvereinbarungen per E-Mail annehmen.
Beachten Sie bitte, dass das Heilmittelgesetz vom 1.1.2002 in Artikel 26, Abs. 2 die Verschreibung von Medikamenten ohne Konsultation (Wiederholungen und Dauerrezepte) verbietet. Es können ausnahmsweise Rezepte einmal repetiert werden.
Terminabsagen oder Terminänderungswünsche müssen uns mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden, andernfalls werden wir Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 CHF in Rechnung stellen.
Appointment cancellations or change requests must be communicated to us at least 24 hours in advance, otherwise, we will charge you a cancellation fee of 50 CHF.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihr Praxis Team
Notfälle
Notfalldienstzentrale 0800 33 66 55
Ärztefon
Bei akuter Lebensgefahr wählen Sie bitte immer die Nummer 144!
- Toxikologisches Institut 145
- Psychiatr. Klinik Kilchberg 044 716 42 42
- Bellevue-Apotheke, Zürich (24h): 044 266 62 22
Aktuelles
Da wir mit neuem Computersystem arbeiten, bringen Sie bitte Ihre Krankenkassenkarte zu Ihrem Termin mit, damit wir Sie in unserem neuen System erfassen können.
ACHTUNG ab 01.01.2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) der Patienten für teure Originalmedikamente weiter angehoben. Normalerweise beträgt der Selbstbehalt für bezogene Medikamente 10 % der Kosten, die über die jährliche Franchise hinausgehen. Für Medikamente, die im Vergleich zu gleichwertigen Generika zu teuer sind, beträgt dieser Anteil aktuell bis zu 20 Prozent. Mit der bevorstehenden Überarbeitung der der Arzneimittelverordnung (VAM) wird dieser „erhöhte“ Selbstbehalt auf 40 Prozent angehoben